
DER UMWELT
ZULIEBE
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG)
Batterien und Akkus:
Da Batterien und Akkus sowohl Ressourcen als auch Schadstoffe enthalten, ist jeder Verbraucher deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben.
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Durch diese Maßnahme werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Schadstoffhaltige Batterien, welche mit den chemischen Symbolen
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Cd für Cadmium (Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium)
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Hg für Quecksilber (Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber)
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Pb für Blei (Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei)
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versehen sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden und sind durch Zeichen (durchgestrichene Mülltonnen) gekennzeichnet:

Batterien und Akkus für den Haushalt können überall dort kostenlos abgegeben werden, wo vergleichbare Produkte verkauft bzw. recycelt werden – wie z.B.
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Stellen, an denen Batterien verkauft werden
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Elektrofachhandel
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Bei einer öffentlichen Sammelstelle
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Dies kann unabhängig davon erfolgen, wo sie gekauft wurden und unabhängig von einer Marke und der Typenbezeichnung.

Elektrogeräte
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden und sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:
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Elektrogeräte enthalten sowohl wertvolle Ressourcen als auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, bei einem Schadstoffmobil oder auch bei einem lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof abzugeben.
Entsorgung
* Entfernen Sie Batterien und Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind und entsorgen sie diese getrennt an den oben genannten Entsorgungsstellen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
​*Defekte LED müssen einer umweltgerechten Entsorgung an einer Sammelstelle für Elektroschrott zugeführt werden.

Warum müssen Elektroaltgeräte abgegeben werden?
Elektrogeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie bieten uns zahlreiche Annehmlichkeiten, enthalten jedoch auch wertvolle Ressourcen sowie potenzielle Schadstoffe. Bei der Entsorgung von Altgeräten ist es wichtig, diese Aspekte zu berücksichtigen. Sammelstellen für Elektrogeräte spielen eine entscheidende Rolle, indem sie die alten Geräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe weitergeben. Diese Fachbetriebe prüfen zunächst, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im besten Fall können viele alte Produkte repariert und wieder in den Umlauf gebracht werden, was nicht nur Ressourcen schont, sondern auch zur Reduzierung von Elektroschrott beiträgt.
Wenn eine Wiederverwendung nicht möglich ist, erfolgt eine fachgerechte Behandlung der Altgeräte. Schadstoffe, die in vielen Elektrogeräten enthalten sind, werden sicher entfernt, um Umweltschäden zu vermeiden. Gleichzeitig werden wertvolle Materialien wie Metalle, Kunststoffe und andere Ressourcen aus den Geräten gewonnen und der Verwertung zugeführt. Dieser Prozess trägt dazu bei, die Umwelt zu schützen und die immer knapper werdenden Ressourceneffizient zu nutzen.
Indem wir uns bewusst mit dem Thema Elektrogeräte und deren Entsorgung auseinandersetzen, können wir einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten und das geht uns alle an.
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Registrierungsnummern:
ear stiftung elektro-altgeräte-register
Nr. 41078204
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